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Statistiken zu dem Pressegespräch am 23.04.2015

Datum: 23.04.2015

Kurzbeschreibung: 

 

1. Statistik des Oberlandesgerichts Karlsruhe

Im Jahr 2014 wurden beim Oberlandesgericht Karlsruhe 2.687 Berufungen in Zivilsachen (Vorjahre: 2013: 2.624; 2012: 2.735) und 1.255 Beschwerden (Vorjahre 2013: 1.280; 2012: 1.374) neu anhängig. Erledigt wurden in diesem Jahr 2.709 (Vorjahre 2013: 2.633: 2012: 2.609) Berufungs- und 1.253 (Vorjahre 2013:1.444; 2012: 1.301) Beschwerdeverfahren. Die durchschnittliche Erledigungsdauer betrug 10,3 Monate (Vorjahre 9,7 bzw. 10,5 Monate). Damit lagen die Eingänge nahezu gleich, auch bei den Eingängen pro Arbeitskraftanteil. Im Durchschnitt hatte im Jahr 2014 jeder Richter 66 Berufungs- und 160 Beschwerdeeingänge sowie 67 Erledigungen in Berufungsverfahren. Die Erledigung hat sich bei den Berufungen leicht gesteigert.       

In Karlsruhe waren durchschnittlich 59 Richterinnen und Richter mit 49,85 Arbeitskraftanteilen (AKA) in Zivilverfahren beschäftigt.

In Familiensachen sind die Eingänge mit 2.698 Verfahren (Vorjahr 2.682) nahezu gleich geblieben und sind damit seit der Geltung des FamFG im Jahr 2009 auf hohem Niveau mit insgesamt 141 Eingängen pro AKA (Vorjahr: 2.682 Verfahren bei 137 Verfahren pro AKA). Die Erledigungszahl war dagegen leicht rückläufig und liegt bei 2.669 Verfahren und 140 pro AKA (Anzahl Vorjahr: 2.761). Die Erledigungsdauer liegt bei durchschnittlich  5,3 Monaten (Vorjahr 6 Monate). 22 Richterinnen und Richter (19,80 AKA) waren in den 3 Senaten in Karlsruhe und den 2 Familiensenaten in Freiburg beschäftigt.

In Straf- und Bußgeldverfahren (Revisionen und Rechtsbeschwerden) hatten wir eine leichte Steigerung, es gingen 718 Verfahren ein (2013: 650; 2012: 707 Verfahren). Erledigt wurden 775 Verfahren. Pro AKA waren dies 161 Eingänge und 173 Erledigungen. Revisionen waren in durchschnittlich 2 Monaten und Rechtsbeschwerden in 1,5 Monaten erledigt. Daneben waren weitere Verfahren in den Strafsenaten zu bearbeiten, wie u.a. Auslieferungsverfahren, Haftprüfungsverfahren, Strafvollzugssachen. Dies waren insgesamt weitere 1.609 Verfahren.  Strafsenate sind nur in Karlsruhe eingerichtet, es sind 11 Richterinnen und Richter in drei Senaten beschäftigt.

Neben den Richterinnen und Richtern sind 41 Servicemitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den richterlichen Abteilungen tätig.

Das Oberlandesgericht hat eine große Verwaltungsabteilung mit mannigfachen Zuständigkeiten. Hier sind 6 Richterinnen und Richter sowie 17 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und 25 Servicemitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Wir haben zudem 11 Wachtmeister.

 

2. Statistik der Land- und Amtsgerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe

Bei den 9 Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts sind im letzten Jahr 15.262 erstinstanzliche Zivilsachen (ohne Handelskammer) eingegangen (Vorjahre: 2013:15.832; 2012: 16.443) und 15.532 dieser Verfahren erledigt worden (Vorjahre 2013: 15.886; 2012: 16.141). Im Durchschnitt waren es für jeden Richter 146 Eingänge und 148 Erledigungen.

In 2. Instanz sind 2.749 Zivilverfahren (Vorjahre 2013: 2.886; 2012: 3.047) eingegangen und 2.851 erledigt worden. Im Durchschnitt hatte ein Richter damit 152 Eingänge und 157 Erledigungen.

In den Kammern für Handelssachen sind weitere 1.326 Verfahren anhängig geworden (Vorjahre 2013: 1.439; 2012: 1.515) und 1.341 Verfahren erledigt worden. Zudem wurden 3.710 Beschwerdesachen anhängig.

Weiterhin sind in Strafsachen in erster und zweiter Instanz 2.809 Verfahren eingegangen (Vorjahre 2013: 2.804; 2012: 2867), und es wurden 2.765 Verfahren erledigt,  (ohne  Wirtschaftsstrafsachen beim Landgericht Mannheim).

Die durchschnittliche Verfahrensdauer war wie folgt:

Strafsachen (I. Instanz):                   6,6 Monate

Strafsachen (II. Instanz):                  5,8 Monate

Zivilsachen (I. Instanz):                    8,4 Monate

Zivilsachen (Berufungen):               6,7 Monate

 

Die 52 Amtsgerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe hatten einen Eingang von 52.644 Verfahren (Vorjahre: 2013: 53.854; 2012: 54.301) Zivilsachen und 52.644 (Vorjahre 2013: 53.431; 2012: 55.908) Erledigungen. Pro Richter – AKA waren es damit im Durchschnitt 578 Eingänge und 574 Erledigungen.

In Familiensachen waren es 29.199 (Vorjahre 2013: 29.391, 2012: 29.657) Verfahren und 29.788 Erledigungen (Vorjahre 2013: 29.942; 20112:  31.403).  Pro Richter- AKA 418 Eingänge und 426 Erledigungen.

Die Strafrichter hatten 17.864 Verfahren zu verzeichnen und haben 17.935 Verfahren erledigt (Vorjahre 2013: 18.883; 2012: 18.812 und Erledigungen 2013: 18.544; 2012: 19.110). Pro AKA 347 Eingänge und 349 Erledigungen.

Die Richter in Bußgeldsachen hatten 12.937 Eingänge (Vorjahre 2013: 14.235, 2012: 14.744) und 13.275 Erledigungen (Vorjahre 2013: 13.758; 2012: 15.294). 2014 pro AKA: Eingänge 942 und 67 Erledigungen.

Die Zahl der Verfahren bei den Schöffengericht haben nach einem großen Anstieg 2013 wieder etwas abgenommen und lagen bei 1.439 Verfahren (Vorjahre 1.507 bzw. 1.378). 1.444 Verfahren wurden letztes Jahr erledigt.  (Vorjahre 2013: 1.466; 2012: 1.357).  Eingang und Erledigung pro AKA 130 Verfahren.

Ganz leicht zurückgegangen sind die Jugendstrafsachen mit 6.679 Verfahren beim Jugendrichter (Vorjahr 2013: 6.796; 2012: 7.450) und beim Jugendschöffengericht mit 1.822 Verfahren  (Vorjahre 1.856 bzw. 1.989). Die Erledigungen waren beim Jugendrichter 6.795 (Vorjahr 6.792) und beim Jugendschöffengericht 1.897 Verfahren (Vorjahr 1.891). Ein Jugendrichter hatte damit im Durchschnitt 420 Eingänge und 428 Erledigungen, der Jugendschöffenrichter 189 Eingänge und 196  Erledigungen.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer war wie folgt:

Zivilsachen:                                        4,3 Monate

Familiensachen:                               6,0 Monate

Strafsachen  zwischen 2,5 (Owi) und 5,0 (Schöffengericht) Monaten

 

3. PEBB§Y-Deckungsgrad

PEBB§Y ist die Kurzbezeichnung für ein System zur Personalbedarfsberechnung für die deutschen Justizbehörden. In der Justiz wird zur Ermittlung des Bedarfs an Richtern, Staatsanwälten, Rechtspflegern und Servicemitarbeitern festgelegt, wie viel Zeit für jede einzelne Tätigkeit benötigt wird. Der PEBB§Y-Deckungsgrad zeigt somit im Vergleich mit andern Gerichten wie die personelle Ausstattung ist.

Im letzten Jahr fand eine Neuerhebung statt, die dann zukünftig eingestellt wird. Die Zahlen liegen noch nicht verlässlich für alle Bereiche vor, so dass hier noch die sog. alten Zahlen angegeben sind.

Beim Oberlandesgericht Karlsruhe betrug der Deckungsgrad im letzten Jahr im höheren Dienst (Richter) 100 % (Vorjahr 99 %), im gehobenen Dienst (Rechtspfleger) 83  % (Vorjahr 88 %) und im Unterstützungsbereich (mittlerer Dienst und Angestellte) 82 % (Vorjahr 78  %).

Bei den Landgerichten lag der entsprechende Deckungsgrad bei den Richtern ebenfalls bei 100 % und bei den Amtsgerichten bei  91 %.

gez. Prof. Dr. Hügel

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