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Berufungsverhandlung im Rechtsstreit um Stromnetzvergabe in mehreren Gemeinden der nördlichen Ortenau am 03.04.2017

Datum: 31.03.2017

Kurzbeschreibung: Terminsankündigung

Der unter anderem für Kartell- und Energiewirtschaftssachen zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe verhandelt am 03.04.2017 ab 10:00 im Sitzungssaal II in der Hoffstr. 10 in Karlsruhe mündlich in diesen Rechtsstreiten:

Zwischen der Süwag Energie AG (Klägerin) und den Städten Achern, Renchen und Rheinau sowie den Gemeinden Sasbach und Sasbachwalden (jeweils Beklagte in fünf selbständigen Rechtsstreiten) bestanden bis 2012 jeweils Konzessionsverträge, mit denen die Kommunen ihre öffentlichen Wege für die Verlegung und den Betrieb von Stromleitungen zur Verfügung stellten. Im Anschluss an ein erstes Konzessionierungsverfahren hat der Senat mit Urteil vom 26.3.2014 ausgesprochen, dass die Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG (Streithelferin), an der die Kommunen selbst beteiligt sind, keinen Anspruch auf Übereignung und Übergabe hatte. Ein zweites Konzessionierungsverfahren führte dazu, dass die Kommunen jeweils im Mai 2016 erneut beschlossen, einen Stromkonzessionsvertrag mit der Streithelferin zu schließen, weil deren Angebot besser bewertet werden müsse als das der Klägerin.

Dagegen hat die Klägerin den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, mit der verboten werden soll, diesen Vertrag abzuschließen. Das Landgericht Mannheim hat diesen Antrag mit Urteilen vom 02.09.2016 abgewiesen. Dies greifen die Berufungen der Klägerin an.

10:00 h: Süwag ./. Sasbach, Aktenzeichen: 6 U 151/16 Kart
11:00 h: Süwag ./. Sasbachwalden, Aktenzeichen: 6 U 152/16 Kart
11:30 h: Süwag ./. Renchen, Aktenzeichen: 6 U 156/16 Kart
12:00 h: Süwag ./. Achern, Aktenzeichen: 6 U 153/16 Kart
12:30 h: Süwag ./. Rheinau, Aktenzeichen: 6 U 155/16 Kart

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