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Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe im Rechtsstreit um Schadensersatz wegen Neckargemünder Schulhausbrand am 04.04.2017

Datum: 31.03.2017

Kurzbeschreibung: Terminsankündigung

Der unter anderem für Bausachen zuständige 19. Zivilsenat verhandelt am Dienstag, dem 04.04.2017 um 09.45 Uhr im Sitzungssaal 1 der Außenstelle des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Schirmerstraße 4 a in Karlsruhe über die Berufung des beklagten Architekten im Rechtsstreit mit der Stadt Neckargemünd.

Im Juni 2003 kam es während einer Sanierungsmaßnahme im Schulzentrum der Stadt Neckargemünd bei Schweißarbeiten zu einem großen Brand mit ganz erheblichen Schäden.

Das Landgericht Heidelberg hat der Klage der Stadt Neckargemünd gegen den Architekten, der die Sanierungsmaßnahmen am Schulgebäude zu beaufsichtigen hatte, dem Grunde nach stattgegeben, soweit die Stadt eigene Schäden geltend machte.

Das Landgericht Heidelberg ging davon aus, dass der Schulhausbrand durch Schweißarbeiten ausgelöst wurde, die der beklagte Architekt nicht ordnungsgemäß beaufsichtigt hatte.

Gegen diese Entscheidung wendet sich der Beklagte, der unter anderem einwendet, er habe seine Pflichten als Architekt nicht verletzt.

Az. Berufungsverfahren: 19 U 17/15

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