Navigation überspringen

Termin am 29.07.2016 - Streit um Vollmachtsmissbrauch im Zusammenhang mit dem Verkauf der Geschäftsanteile an einem Spielcasino in Kehl

Datum: 28.07.2016

Kurzbeschreibung: 

Termin am 29.07.2016 - Streit um Vollmachtsmissbrauch im Zusammenhang mit dem Verkauf der Geschäftsanteile an einem Spielcasino in Kehl

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit eines notariell beurkundeten Kaufvertrages über die Geschäftsanteile an einem in Kehl betriebenen Spielcasino.

Im Juni 2013 wurde bei einem Notar in Freiburg ein „Geschäftsanteils- und Abtretungsvertrag“ protokolliert, wonach die beklagte Verkäuferin an die Klägerin als Erwerberin die Geschäftsanteile an einer Spielcasino GmbH nebst Inventar zu einem Kaufpreis von EUR 1.050.000,-- übertragen sollte. Für die Verkäuferin trat als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt mit zwei privatschriftlichen Vollmachten auf, die ihm zuvor von einem Dritten für die Verkäuferin vorgelegt worden waren. Zugleich legte der Dritte eine schriftliche Geldempfangsvollmacht für die Verkäuferin vor. Alle drei Vollmachten trugen als Unterschrift den Namenszug des Geschäftsführers der Beklagten.

Noch im Protokollierungstermin übergab die Erwerberin einen Teil des Kaufpreises in Höhe von EUR 900.000,-- dem Dritten. Der restliche Kaufpreis wurde auf ein Treuhandkonto der Prozessbevollmächtigten der Erwerberin überwiesen.

Als die Erwerberin nachfolgend das Spielcasino in Kehl in Besitz nehmen wollte, verweigerte die Beklagte die Übergabe mit der Behauptung, die im Notartermin vorgelegten Vollmachten stammten nicht von ihrem Geschäftsführer, sondern seien gefälscht.

Es stellte sich im weiteren heraus, dass sich der Dritte, der die Vollmachten vorgelegt und die EUR 900.000,-- entgegen genommen hatte, in die Türkei abgesetzt hatte. Gegen den Flüchtigen läuft ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren. Er sitzt nach seiner Festnahme in Tiflis aufgrund internationalen Haftbefehls in Auslieferungshaft.

Die Klägerinnen (Erwerberin und erworbene Gesellschaft) behaupten die Echtheit der Vollmachten und begehren von der Verkäuferin und deren Geschäftsführer die Erfüllung des Vertrages, insbesondere die Herausgabe des Spielcasinos.

Das Landgericht hat die Klage nach Einholung eines Schriftsachverständigengutachtens abgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt, die Klägerseite habe nicht bewiesen, dass die Vollmachten echt seien.

Mit der Berufung wenden sich die Klägerinnen gegen das Gutachten und behaupten, die Vollmachten seien echt.

Termin: 14 U 24/15

Freitag, 29.07.2016, 10.30 Uhr, Sitzungssaal 1, 2. Obergeschoss

Oberlandesgericht Karlsruhe - Zivilsenate Freiburg -, Salzstraße 28, 79098 Freiburg

 

Vorinstanz: LG Offenburg - Urteil vom 30.01.2015 - 3 O 277/13

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.