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Erklärung der Familiensenate des Oberlandesgerichts Karlsruhe zur unterhaltsrechtlichen Rechtsprechung  

Die Familiensenate des Oberlandesgerichts wenden zur Festsetzung des Ehegatten- und Kindesunterhalts die Süddeutschen Leitlinien (SüdL) an, und zwar für die Zeit von 1.1.2002 bis 30.6.2003 in der Fassung vom 1.1.2002, ab 1.7.2003 bis 30.06.2005 in der Fassung vom 01.07.2003 und ab 01.07.2005 und in der Fassung ab 01.01.2008   in der aktuellen Neufassung (siehe downloads im Kasten rechts).

Diese Leitlinien sind kein Gesetz oder sonst verbindliche Rechtsvorschriften. Die Gerichte "verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist" (SüdL, Eingangssatz). Das Gesetz lässt dem Richter im Unterhaltsrecht wegen der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe („angemessener Unterhalt“) einen verhältnismäßig weiten Spielraum. Die Leitlinien bezwecken deshalb eine möglichst gleiche Behandlung vergleichbarer Sachverhalte. Sie gewähren Beratungssicherheit, weil die Rechtsprechung damit durchschaubarer und in gewissem Rahmen auch berechenbarer wird. Zugleich bleibt Raum für eine individuelle Behandlung von besonderen Fällen.

Die Leitlinien enthalten u.a. Regeln dazu, wie das Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu ermitteln ist, was davon abzuziehen ist, welcher Betrag ihm selber verbleiben muss, welchen Bedarf Unterhaltsberechtigte haben  und wie in sog. Mangelfällen zu verfahren ist, wenn das Einkommen des Pflichtigen nicht zur Deckung aller Unterhaltsansprüche ausreicht. Eingearbeitet ist auch die Link öffnet neues Fenster  Düsseldorfer Tabelle, die bundesweit - neben den Vorstufen der Berliner Tabelle der neuen Bundesländer - von den Gerichten zur Ermittlung des Unterhalts für minderjährige und im elterlichen Haushalt lebende volljährige Kinder angewandt wird, und die auf der jeweiligen Regelbetragsverordnung aufbaut.

Die Mehrzahl der Oberlandesgerichte wendet jeweils eigene Leitlinien an. Alle Oberlandesgerichte einigten sich im Frühjahr 2003, diese wenigstens im Aufbau anzugleichen, um die Feststellung von Unterschieden zu erleichtern.  Die Süddeutschen Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken verständigen sich seit 2002 auf die einheitlichen Süddeutschen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL).

            

  • DownloadFassung - gültig seit 01.01.2008 (pdf-Datei, 63 KB)
              
  • DownloadFrühere Fassung - gültig ab 01.07.2005 - 31.12.2007 
           (pdf-Datei, ca. 160 KB)