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Nachtbriefkasten

Das Oberlandesgericht Karlsruhe verfügt sowohl in Karlsruhe (Hoffstraße 10) als auch in der Außenstelle Freiburg (Salzstraße 28) über je einen Nachtbriefkasten. In Karlsruhe befindet sich der Nachtbriefkasten am Portal des Hauptgebäudes in der Hoffstraße 10, in Freiburg am Seiteneingang Ecke Salzstraße/ Augustinerplatz.

Sie haben dort die Möglichkeit zu jeder Zeit Briefsendungen und Schriftstücke einzuwerfen.

Die besondere Funktionalität des Nachtbriefkastens ermöglicht die taggenaue Feststellung, zu welchem Zeitpunkt der Einwurf erfolgte. Dies ist von besonderer Bedeutung, wenn für Schriftstücke, wie es zum Beispiel Rechtsmittelschriften sind, Fristen gewahrt werden sollen. Denn Fristen enden am Ende eines Tages, d.h. um Mitternacht. Die Feststellung ihres Einwurfs ist dann wichtig. Der Nachtbriefkasten verfügt dazu über eine Vorrichtung, die Briefe und Schriftstücke danach sortiert, ob sie vor oder nach Mitternacht eingeworfen wurden.

Beachten Sie bitte, dass an den Nebengebäuden keine Briefkästen vorhanden sind. Ein Fristwahrender Posteingang ist an diesen Gebäuden nicht möglich.

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